Leistungsmodul 1: Das offene Beratungsangebot
In einem ersten Gespräch können Sie als Eltern zunächst die Frühförderstelle kennen lernen und sich unverbindlich beraten lassen. Wenn Sie nur schlecht selber vorbeikommen können, kleine Kinder haben oder die Anfahrt sehr beschwerlich oder umständlich für Sie ist, kann das Gespräch auch über Videokonferenz im datengeschützten Bereich stattfinden. Sie benötigen dazu einen Computer mit Internetanschluss sowie einen Termin bei uns. Ihre Sorgen und Anliegen, Ihre aktuelle Lebenssituation, belastende Lebensereignisse und die Entwicklung Ihres Kindes können dabei zur Sprache kommen. Wir informieren Sie über unser Angebot und eine mögliche Behandlung Ihres Kindes.
Grundsätzlich können sich alle Eltern von Kindern im vorschulischen Alter beraten lassen – unabhängig davon, ob bei ihrem Kind eine Behinderung, ein Verdacht auf Entwicklungsschwierigkeiten oder auch keinerlei Diagnose zugrunde liegen. Wenn Sie Fragen zur Entwicklung Ihres Kindes haben oder nur unverbindlich mit einer Fachperson über Ihr Kind sprechen möchten, sind Sie herzlich dazu eingeladen!
Das offene Beratungsangebot wird vom zuständigen Sozialhilfeträger auf Antrag finanziert. Diesen Antrag erhalten Sie im Gespräch und können diesen dann an Ort und Stelle ausfüllen. Den Rest erledigen wir. Alternativ dürfen Sie auch das Beratungsgespräch selbst bezahlen, wenn Sie Ihre Daten dem Leistungsträger nicht bekannt geben möchten.
Nach dem offenen Beratungsangebot können Sie frei entscheiden, ob Sie ein weiteres Leistungsmodul in Anspruch nehmen möchten.
Leistungsmodul 2: Die Eingangsdiagnostik
Die Eingangsdiagnosik umfasst einerseits standardisierte Testverfahren, andererseits Beobachtungen unserer Mitarbeiterinnen und Informationen von Ihnen. Dabei spielt insbesondere die emotionale Befindlichkeit in der Familie eine große Rolle. Wenn Sie uns es erlauben, sprechen wir gerne mit der Erzieherin der Kita Ihres Kindes und mit Ihrem Kinderarzt, um ein umfassenderes Bild des Kindes zu gewinnen. Im Anschluss an die Eingangsdiagnostik informieren wir Sie über die gewonnenen Ergebnisse.
Alles okay? Liegt kein Förderbedarf bei Ihrem Kind vor? Dann endet unsere Zusammenarbeit an dieser Stelle. Sollten Sie zu einem späteren Zeitpunkt nochmal Bedenken bezüglich der Entwicklung Ihres Kindes haben oder sich im Umfeld belastende Ereignisse einstellen, dürfen Sie gerne wieder Kontakt zu uns aufnehmen. Ein erneutes Beratungsgespräch – Modul 1 – ist jederzeit unkompliziert möglich.
Zeigt sich in der Eingangsdiagnostik, dass Unterstützungsbedarf in der Entwicklung Ihres Kindes oder bei der Bewältigung schwieriger Lebensumstände sinnvoll wäre, können Sie Modul 3 wählen, müssen aber nicht. Wir behandeln unsere Einschätzung vertraulich und geben ohne Ihr Einverständnis keine Daten weiter.
Die Eingangsdiagnostik wird von der Krankenkasse Ihres Kindes finanziert. Dazu benötigen wir vorab eine Verordnung für Frühförderleistungen Ihres Kinderarztes.
Unabhängig vom Ergebnis entscheiden Sie auch hier frei, ob Sie danach weitere Module für Ihr Kind wünschen. Frühförderleistungen sind immer freiwillig. Es gibt keine Verpflichtung dazu. Die Förderung kann aber entscheidend helfen, die Entwicklung Ihres Kindes voranzutreiben und seine Startvoraussetzungen für sein weiteres Leben deutlich zu verbessern.
Leistungsmodul 3: Die Komplexleistung
Mit dem Kinderarzt besprechen wir, wieviele Behandlungseinheiten in welchem Fachbereich aufgrund seiner ärztlichen Diagnostik und aufgrund unserer Einschätzung durch unsere Eingangsdiagnostik sinnvoll sind. Deshalb benötigen wir spätestens an dieser Stelle Ihre Schweigepflichtsentbindung für den Arzt und uns. Die Ergebnisse werden im gemeinsam erstellten Förder- und Behandlungsplan festgehalten. Diesen erhalten die beiden Leistungsträger (Krankenkasse & Sozialhilfeträger), die die Kosten in voller Höhe übernehmen. (Achtung – bei privaten Krankenkasse fragen Sie bitte immer vorab, ob und in welchem Umfang Frühförderleistungen übernommen werden!) Auch die Eltern werden über den Inhalt des Förder- und Behandlungsplanes informiert.
Die Komplexleistung setzt sich zusammen aus einer Behandlung aus dem Fachbereich Heilpädagogik & Psychologie sowie (mindestens) einer Behandlung aus den Fachbereichen Ergotherapie, Logopädie und/oder Physiotherapie.
Die Zusammensetzung orientiert sich am individuellen Bedarf des Kindes und dem der Eltern. Wir beziehen die Eltern gerne mit ein, da sie besonders wichtig für ihr Kind sind. Dabei arbeiten wir in allen Fachbereichen bewusst beziehungs- und ressourcenorientiert, um dem Kind möglichst viel Aktivität und Sicherheit zu ermöglichen. Dazu versuchen wir, die Neugier der Kinder zu wecken. Wir ermutigen und inspirieren sie und regen gezielt zu eigenaktivem Handeln an. Das gelingt uns am besten über viel Freude im gemeinsamen Tun und positive Beziehungen.